Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die von der Tripmakery GmbH (im Folgenden "Tripmakery") Unterkunftsanbietern zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und sind integrierender Bestandteil des Partnervertrags zwischen Tripmakery und den Unterkunftsanbietern (im Folgenden gemeinsam "Vertragsparteien", einzeln "Vertragspartei").
2.1. Tripmakery stellt eine Online-Vermittlungsplattform für Gruppenreisen (www.tripmakery.com) zur Verfügung, über die Beherbergungsverträge zwischen Reisegruppen und Unterkunftsanbietern (zB ein Hotel, Motel, Bed & Breakfast, etc) vermittelt werden sowie den Service der Zahlungsabwicklung.
2.2. Die Reisegruppe gibt über die Online-Vermittlungsplattform ihre Reisewünsche durch Ausfüllen der Informationsfelder und Angabe der Kontaktdaten bekannt. Durch Anklicken des Buttons "Weiter zu den Angeboten" wird die Anfrage abgeschlossen.
2.3. Tripmakery leitet diese Anfrage an entsprechende Unterkunftsanbieter weiter.
2.4. Bei verfügbaren Kapazitäten erstellen und übermitteln die Unterkunftsanbieter ein Buchungsangebot an Tripmakery.
2.5. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, dem Buchungsangebot sämtliche Vertragsbedingungen (insbesondere die Zahlungs- und Stornobedingungen) sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuschließen. Andernfalls werden diese Bedingungen nicht Inhalt des mit der Reisegruppe gemäß Punkt 5.1 dieser AGB zustande kommenden Beherbergungsvertrags.
2.6. Tripmakery leitet das Buchungsangebot der Unterkunftsanbieter unverzüglich an die Reisegruppe weiter.
2.7. Durch Anklicken des Buttons "Reservierung abschließen" reserviert die Reisegruppe die Zimmer zu den im Buchungsangebot des Unterkunftsanbieters festgehaltenen Konditionen. Tripmakery leitet diese Reservierung an den Unterkunftsanbieter weiter.
2.8. Nach der Bestätigung der Reservierung durch den Unterkunftsanbieter versendet Tripmakery eine Buchungsbestätigung an die Reisegruppe.
3.1. Der Unterkunftsanbieter hat die Möglichkeit, über das von Tripmakery zur Verfügung gestellte Extranet (https://partner.tripmakery.com/de/) ein Profil über die Unterkunft (Details zur Unterkunft, Ausstattung, Bilder, Lage, Zimmer etc) zu erstellen.
3.2. Über das Extranet kann der Unterkunftsanbieter die Konditionen für das Erstellen von "Automatischen Angeboten" festlegen (zB die Vertragsbedingungen [insbesondere die Zahlungs- und Stornobedingungen], seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Gruppenrabatt etc). Dafür ist es notwendig, dass Tripmakery über den Hotel Channel Manager des Unterkunftsanbieters Zugriff zu den Zimmerpreisen und -verfügbarkeiten in Echtzeit erhält.
3.3. Legt der Unterkunftsanbieter die Vertragsbedingungen (insbesondere die Zahlungs- und Stornobedingungen) sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht über das Extranet fest, werden diese Bedingungen nicht Inhalt des mit der Reisegruppe gemäß Punkt 5.2 dieser AGB zustande kommenden Beherbergungsvertrags.
3.4. Bei den über den Hotel Channel Manager des Unterkunftsanbieters zur Verfügung gestellten Informationen in Verbindung mit den über das Extranet festgelegten Konditionen für "Automatische Angebote" handelt es sich um ein verbindliches Buchungsangebot (auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags), das Tripmakery auf der Online-Vermittlungsplattform Reisegruppen zur Buchung zur Verfügung stellt.
4.1. Mit der Weiterleitung einer Anfrage einer Reisegruppe an den Unterkunftsanbieter gemäß Punkt 2.4 dieser AGB unterbreitet Tripmakery – sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht – ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Partnervertrags.
4.2. Der Partnervertrag zwischen dem Unterkunftsanbieter und Tripmakery kommt – sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht – dadurch zustande, dass der Unterkunftsanbieter gemäß Punkt 2.4 dieser AGB ein Buchungsangebot Tripmakery übermittelt.
4.3. Im Fall der Verwendung des Extranets kommt der Partnervertrag zwischen dem Unterkunftsanbieter und Tripmakery – sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht – mit der Erstellung des Profils über die Unterkunft gemäß Punkt 3.1 dieser AGB zustande.
5.1. Mit der unter Punkt 2.7 dieser AGB beschriebenen Reservierung unterbreitet die Reisegruppe ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Durch die Bestätigung der durch die Reisegruppe vorgenommenen Reservierung gemäß Punkt 2.8 dieser AGB nimmt der Unterkunftsanbieter das Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Dadurch kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
5.2. Die unter Punkt 3.4 dieser AGB beschriebenen Buchungsangebote des Unterkunftsanbieters stellen verbindliche Angebote auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags dar. Der Beherbergungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die Reisegruppe das auf der Online-Vermittlungsplattform zur Verfügung gestellte Angebot des Unterkunftsanbieters durch Anklicken des Buttons "Reservierung abschließen" annimmt.
5.3. Der Beherbergungsvertrag besteht unmittelbar und ausschließlich zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter. Die Reisegruppe und der Unterkunftsanbieter verpflichten sich, die im Beherbergungsvertrag nicht geregelten Vertragsbestimmungen (zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftsanbieters) direkt miteinander abzustimmen.
5.4. Tripmakery tritt über die Online-Vermittlungsplattform nicht als Reiseveranstalter, sondern ausschließlich als Vermittler des Beherbergungsvertrags auf.
5.5. Anderweitige Vereinbarungen zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter berühren diese AGB nicht.
6.1. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, in den verbindlichen Buchungsangeboten gemäß Punkt 2.4 sowie Punkt 3.4 dieser AGB den Zimmerpreis inklusive USt, allen sonstigen Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Extras, Kosten und Gebühren, dazu zählen Kosten für Frühstück, Mahlzeiten sowie Gebühren für einen späten Check-out bzw frühen Check-in, etc (im Folgenden "Gesamtpreis"), anzugeben und gleichzeitig – falls vorhanden – seine Vertragsbedingungen (insbesondere die Zahlungs- und Stornobedingungen) sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
6.2. Abgesehen von dem in den Buchungsangeboten angeführten Gesamtpreis stellt der Unterkunftsanbieter der Reisegruppe – unabhängig von der vereinbarten Zahlungsmethode – keine Bearbeitungsgebühren oder Verwaltungskosten in Rechnung.
7.1. Die Informationen, die der Unterkunftsanbieter für die Verwendung auf der Online-Vermittlungsplattform für Gruppenreisen zur Verfügung stellt, beinhalten Details zur Unterkunft, zur Ausstattung, zur Lage und den Zimmern (Fotos) der Unterkunft, zu den Zimmerpreisen, zum Gruppenprofil (für welche Reisen die Unterkunft geeignet ist) sowie die Kontaktdaten des Unterkunftsanbieters.
7.2. Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet, dass die Informationen zur Unterkunft jederzeit wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Das betrifft insbesondere auch die über das Extranet für das Erstellen von "Automatischen Angeboten" festgelegten Konditionen sowie die über den Hotel Channel Manager zur Verfügung gestellten Informationen des Unterkunftsanbieters. Der Unterkunftsanbieter ist zu jeder Zeit für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen zur Unterkunft verantwortlich. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich zur laufenden Aktualisierung der Informationen.
8.1. Der Unterkunftsanbieter stimmt zu, das Tripmakery in seiner Funktion als Vermittler des Beherbergungsvertrags für den Unterkunftsanbieter bestimmte Zahlungsverfahren für die (An-)Zahlung des Gesamtpreises der Reisegruppe an den Unterkunftsanbieter abwickelt. Dazu gehören (je nach Verfügbarkeit) Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen oder andere Arten der Onlinezahlungen, die für und im Auftrag des Unterkunftanbieters (als vollständige Zahlung) vorgenommen werden. Tripmakery kann einen Dritten (im Folgenden "Zahlungsabwickler") damit beauftragen, die Zahlung abzuwickeln. Der Service der Zahlungsabwicklung wird kostenfrei angeboten.
8.2. Der Unterkunftsanbieter stimmt zu, dass für jede Buchung die (An-)Zahlung des Gesamtpreises der Buchung, wie vom Unterkunftsanbieter bekanntgegeben, vom Zahlungsabwickler eingezogen und gemäß den Zahlungsbedingungen des Unterkunftanbieters für die betreffende Buchung verarbeitet wird. Da Tripmakery die Zahlung der Reisegruppe für den Unterkunftsanbieter abwickelt, sind die Zahlungsverpflichtungen der Reisegruppe gemäß den Zahlungsbedingungen des Unterkunftsanbieters mit Eingang der Zahlung beim Zahlungsabwickler erfüllt. Allfällige Rückerstattungen von Zahlungen an die Reisegruppe erfolgen ausschließlich über das Geschäftskonto von Tripmakery. Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, sämtliche für die Rückerstattung notwendigen Informationen an Tripmakery zu übermitteln.
8.3. Der Unterkunftsanbieter stimmt zu, dass Tripmakery Zahlungsabwicklungen für Folgendes nutzt: (i) die (An-)Zahlung des Gesamtpreises der Reisegruppe an den Unterkunftsanbieter mittels des Zahlungsabwicklers als abschließende Verrechnung einer solchen Zahlung, und (ii) die Aufrechnung und Zahlung (a) der fälligen und ausstehenden Provision zuzüglich USt für Beherbergungsverträge, die entsprechend Punkt 8. dieser AGB gezahlt worden sind und (b) für andere fällige Beträge, die der Unterkunftsanbieter Tripmakery schuldet mit dem Gesamtbetrag aller Gesamtpreise, die durch den Zahlungsabwickler verarbeitet werden. Geht die Steuerschuld betreffend die Provision nicht auf den Unterkunftsanbieter über (Reverse-Charge-System), beispielsweise weil der Unterkunftsanbieter der Verpflichtung zur Bekanntgabe seiner gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) gemäß Punkt 9.2. nicht nachkommt, ist Tripmakery berechtigt, einen Betrag in Höhe der voraussichtlich auf die Provision anfallenden Umsatzsteuer einzubehalten. Insofern die Finanzmittel zur Aufrechnung und Zahlung der fälligen Beträge an Tripmakery nicht ausreichen, ist der Unterkunftsanbieter verpflichtet, das Defizit nach der ersten Aufforderung seitens Tripmakery zu zahlen.
8.4. Der Unterkunftsanbieter stimmt zu, dass er für die Erhebung, Überweisung, Einbehaltung und Zahlung von Steuern (soweit anwendbar), (Zusatz-)Gebühren, Kosten für Zusatz- und Extraleistungen auf den Gesamtpreis (einschließlich der nicht im Zimmerpreis enthaltenen, anfallenden Steuern, (Zusatz-)Gebühren, Kosten für Zusatz- und Extraleistungen) an die zuständigen Steuerbehörden verantwortlich ist sowie für die Überweisung, Einbehaltung und Zahlung der Steuern auf Provisionen an die zuständigen Steuerbehörden.
8.5. Um den eingezogenen Betrag zu überweisen (nach Abzug und Einbehalt oder Verrechnung der Provisionen, Gebühren, Kosten und anderer solcher Beträge, zahlbar an Tripmakery) (im Folgenden "Nettobetrag"), teilt der Unterkunftsanbieter Tripmakery die entsprechenden Angaben der Bank mit, an die der Betrag gezahlt werden soll. Tripmakery verpflichtet sich gegenüber dem Unterkunftsanbieter, den Nettobetrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Zahlung beim Zahlungsabwickler zu bezahlen.
8.6. Der Unterkunftsanbieter akzeptiert, dass aufgrund von sich ändernden Wechselkursraten und Gebühren/Kosten der Banken, Kreditkartenfirmen und anderen Vermittlern (für den Einzug, die Verarbeitung und Zahlung der entsprechenden Beträge) Unterschiede zwischen dem Gesamtpreis (wie vom Unterkunftsanbieter bekannt gegeben), dem eingezogenen Betrag und dem an den Unterkunftsanbieter ausgezahlten Betrag auftreten können. Der Unterkunftsanbieter trägt das Kurswechselrisiko und übernimmt die Gebühren und Kosten, die von ihren Banken für die Quittung und die Umrechnung des Zimmerpreises in Rechnung gestellt werden. Es werden keine Zinsen auf die Guthaben der Unterkunftsanbieter beim Zahlungsabwickler oder einer anderen Partei gezahlt.
8.7. Im Falle einer Nichtanreise oder Stornierung durch die Reisegruppe nach dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist (Punkt 11.6 dieser AGB), ist Tripmakery berechtigt, die Provision über den entsprechenden Betrag des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen, den der Unterkunftsanbieter überwiesen bekommen hat. Im Falle einer Überbuchung wird die Provision gemäß Punkt 11.2 dieser AGB berechnet.
8.8. Der Unterkunftsanbieter ist nur zur Ausstellung einer Rechnung für die Reisegruppe über den Gesamtpreis der Buchung berechtigt (und übermittelt der Reisegruppe nach der ersten Anfrage seinerseits eine Rechnung) einschließlich oder zusätzlich (wie nach geltendem Recht erforderlich) aller betreffenden Steuern, Gebühren und Aufschläge. Der Unterkunftsanbieter erstellt (und sendet) Tripmakery keine Rechnung über den Aufenthalt oder die Buchung. Kein Bestandteil dieses Vertrages soll so ausgelegt werden oder implizieren, dass Tripmakery als Eigenhändler oder (Wieder-)Verkäufer agiert.
9.1. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery, für jeden über die Online-Vermittlungsplattform zustande gekommenen Beherbergungsvertrag eine Provision in Höhe von 10 % des Gesamtpreises gemäß Punkt 6.1 dieser AGB zuzüglich USt (im Folgenden "Provision") zu bezahlen.
9.2. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery, spätestens bei Abschluss des Partnervertrags gemäß Punkt 4. seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) bekannt zu geben.
9.3. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery für den Fall, dass seine unter Punkt 2.4 sowie Punkt 3.4 dieser AGB beschriebenen Buchungsangebote von der Reisegruppe nicht gemäß Punkt 5.1 dieser AGB angenommen werden, und zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter dennoch ein Beherbergungsvertrag zustande kommt, die Provision sowie darüber hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in dreifacher Höhe der zu leistenden Provision zu bezahlen.
9.4. Die Provision wird nach dem geplanten Abreisetag der Reisegruppe dem Unterkunftsanbieter in Rechnung gestellt und diesem per Post oder E-Mail gesendet (ausgenommen kostenfreie Stornierungen).
9.5. Die Provision wird bei Beherbergungsverträgen, deren Zahlung entsprechend Punkt 8. dieser AGB abgewickelt wird, von Tripmakery einbehalten und nach Rechnungslegung gemäß Punkt 9.4 dieser AGB durch Verrechnung gemäß Punkt 8.3. dieser AGB bezahlt. In allen anderen Fällen verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter, die Provision innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Konto von Tripmakery bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (IBAN AT322011183783477600, BIC GIBAATWWXXX) zu bezahlen.
9.6. Der Unterkunftsanbieter trägt alle Bankgebühren, die für den Transfer der Zahlungen entstehen.
9.7. Bei Zahlungsverzug behält sich Tripmakery das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu erheben.
10.1. Nachdem Tripmakery kein Vertragspartner des jeweiligen Beherbergungsvertrags wird, ist der Unterkunftsanbieter hinsichtlich der Abwicklung des Beherbergungsvertrags sowie bei Rückfragen zum Beherbergungsvertrag ausschließlicher Ansprechpartner der Reisegruppe.
10.2. Beschwerden und Forderungen bezüglich der Unterkunft (oder der von der Unterkunft angebotenen, geänderten oder zur Verfügung gestellten Produkten oder Leistungen) oder besonderer Anfragen der Reisegruppe werden vom Unterkunftsanbieter ohne Vermittlung oder Mitarbeit von Tripmakery bearbeitet.
10.3. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery, sämtliche Änderungen des Beherbergungsvertrags mit der Reisegruppe über die Online-Vermittlungsplattform von Tripmakery durchzuführen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter, ein von der Reisegruppe direkt – also nicht über die Online-Vermittlungsplattform von Tripmakery – erklärter Rücktritt vom Beherbergungsvertrag sowie sämtliche direkt mit der Reisegruppe vereinbarten Änderungen des Beherbergungsvertrags unverzüglich an Tripmakery mitzuteilen. Der Unterkunftsanbieter hält Tripmakery für sämtliche wie auch immer geartete Schäden aufgrund eines Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmung schad- und klaglos.
10.4. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, alle ihm aus dem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag sowie allenfalls zusätzlich mit der Reisegruppe vertraglich vereinbarten Nebenpunkte (zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftsanbieters) gemäß Punkt 5.3 dieser AGB zustehenden Rechte, direkt gegenüber dem Vertragspartner (Reisegruppe) geltend zu machen.
11.1. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen und, falls die Unterkunft ihre in diesen AGB bestimmten Pflichten aus welchem Grund auch immer nicht erfüllen kann, Tripmakery unverzüglich zu informieren. Der Unterkunftsanbieter bemüht sich, alternative Lösungen gleicher oder besserer Qualität auf eigene Kosten anzubieten. Kommt der Unterkunftsanbieter dieser Verpflichtung nicht binnen einer Frist von vier Tagen nach, wird Tripmakery der Reisegruppe eine der gebuchten Unterkunft entsprechende Ersatzunterkunft auf Kosten des Unterkunftsanbieters vermitteln.
11.2. Falls bei der Ankunft der Reisegruppe kein oder nicht genügend Zimmer verfügbar sind, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter eine angemessene, alternative Unterkunft zu finden, gleicher oder besserer Qualität im Vergleich zu der Unterkunft, die die Reisegruppe gebucht hat, einen kostenfreien privaten Transfer zu der alternativ angebotenen Unterkunft für die Reisegruppe anzubieten und Tripmakery und/oder der Reisegruppe alle Ausgaben und Unkosten zu erstatten, die die Reisegruppe und/oder Tripmakery aufgrund der Überbuchung zu tragen hatte. Die Pflicht zur Zahlung der Provision gemäß Punkt 9.1 dieser AGB bleibt davon unberührt.
11.3. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery für den Fall, dass der Reisegruppe die gebuchten Zimmer nicht zur Verfügung stehen und auch sonst keine alternativ angebotene Unterkunft von der Reisegruppe in Anspruch genommen wird, eine Strafgebühr in Höhe von 50 % der bei ordnungsgemäßem Verhalten fälligen Provision zu bezahlen.
11.4. Der Unterkunftsanbieter ist nicht berechtigt, einen bereits zustande gekommenen Beherbergungsvertrag zu stornieren.
11.5. Bei Stornierungen, die eine Reisegruppe vor dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, wird keine Provisionszahlung fällig.
11.6. Bei Stornierungen, die eine Reisegruppe nach dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter gegenüber Tripmakery, eine Provision in Höhe von 10 % der Stornogebühren zu bezahlen.
11.7. Für den Fall der Nichtanreise der Reisegruppe verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter gegenüber Tripmakery, eine Provision in Höhe von 10 % des der Reisegruppe in Rechnung gestellten Betrags zu bezahlen.
11.8. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt stellt der Unterkunftsanbieter der Reisegruppe, die von einem Ereignis der höheren Gewalt betroffen ist, keine Gebühren, Kosten, Ausgaben oder andere Beträge in Rechnung. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, Tripmakery innerhalb von zwei Tagen nach dem geplanten Abreisedatum darüber zu informieren. Tripmakery berechnet im Falle einer Buchung, die aufgrund eines registrierten Ereignisses höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen wurde, keine Provision.
12.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Partnervertrag und sämtliche sonstigen in diesen AGB angeführten Verträge abzuschließen und zu erfüllen und sich daraus zu verpflichten.
12.2. Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet, dass gemäß den Bedingungen dieser AGB die Unterkunft alle Berechtigungen, Lizenzen und andere behördliche Genehmigungen und Erfordernisse, die zur Leitung, Ausführung und Fortsetzung der Vorgänge und Geschäfte wie auch zur Verfügbarstellung der Unterkunft auf der Online-Vermittlungsplattform notwendig sind, innehat und erfüllt.
12.3. Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet die ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Steuerbehörden, oder anfallende Steuern, Gebühren oder andere Kosten jeglicher Art, die erhoben wurden oder auf diesem Service basieren, gemäß der geltenden Gerichtsbarkeit zu zahlen, zu erheben oder einzubehalten.
12.4. Im Falle der Verletzung einer in diesen AGB abgegebenen Zusicherungen, hat die verletzende Vertragspartei den Zustand herzustellen, der bestünde, wenn die Zusage zuträfe.
13.1. Tripmakery übernimmt gegenüber dem Unterkunftsanbieter keine Haftung im Zusammenhang mit einem (vorübergehenden oder teilweisen) Ausfall, der Unterbrechung, des Nutzungsausfalls, der Störung oder der Nichtverfügbarkeit der Online-Vermittlungsplattform.
13.2. Die von Reisegruppen über die Online-Vermittlungsplattform gestellten Buchungsanfragen werden von Tripmakery gemäß Punkt 2.3 dieser AGB mit sämtlichen Informationen (zB Kontaktdaten der Reisegruppe, zum Anreisedatum, Anzahl der Übernachtungen, Art und Größe der Reisegruppe, Verpflegungswünsche, Annehmlichkeiten und Services, spezielle Anfragen und Wünsche der Reisegruppe sowie das Gesamtreisebudget) an den Unterkunftsanbieter weitergeleitet. Diese Anfragen basieren ausschließlich auf den Informationen, die von der Reisegruppe zur Verfügung gestellt werden. Tripmakery kann diese Informationen weder auf ihre Richtigkeit hin überprüfen noch garantieren, dass diese richtig und vollständig sind. Tripmakery haftet daher weder für Richtigkeit noch Vollständigkeit der Buchungsanfragen von Reisegruppen.
13.3. Tripmakery ist keine Vertragspartei des Beherbergungsvertrags und haftet dementsprechend für keine der sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Pflichten, insbesondere der Zahlungsverpflichtung der Reisegruppe.
14.1. Sofern nichts anderes vereinbart, wird der Partnervertrag für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
14.2. Jede Vertragspartei kann den Partnervertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen.
14.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige schriftliche Kündigung beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die erhebliche Verletzung einer der Bestimmungen dieser AGB durch die andere Vertragspartei (zB bei Zahlungsverzug, Bereitstellung falscher Informationen oder Eingang einer maßgeblichen Anzahl an Gästebeschwerden).
15.1. Für Tripmakery hat der Schutz der vom Unterkunftsanbieter im Rahmen der Vermittlung des Beherbergungsvertrags zur Verfügung gestellten Daten höchste Priorität.
15.2. Tripmakery erhebt, verarbeitet und nutzt nur solche personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Leistungen von Tripmakery, die Nutzung und den Betrieb der Online-Vermittlungsplattform erforderlich sind.
15.3. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung von Tripmakery, abrufbar unter https://tripmakery.com/datenschutz, zu entnehmen.
16.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrags ist der Sitz von Tripmakery in Wien, Österreich.
16.2. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
16.3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das am Sitz von Tripmakery sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
16.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesentlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß im Falle von Lücken in diesen AGB.