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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die von der Tripmakery GmbH (im Folgenden „Tripmakery““) Unterkunftsanbietern zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und sind wesentlicher Bestandteil des Partnervertrags zwischen Tripmakery und den Unterkunftsanbietern (im Folgenden gemeinsam „Vertragsparteien“, einzeln „Vertragspartei“).

2. Umfang der Dienstleistungen von Tripmakery

2.1 Tripmakery stellt eine Online-Vermittlungsplattform für Gruppenreisen (https://tripmakery.com/)zur Verfügung, über die Beherbergungsverträge zwischen Reisegruppen und Unterkunftsanbietern (zB ein Hotel, Motel, Bed & Breakfast, etc) vermittelt werden.

2.2 Die Reisegruppe gibt über die Online-Vermittlungsplattform ihre Reisewünsche durch Ausfüllen der Informationsfelder und Angabe der Kontaktdaten bekannt. Durch Anklicken des Buttons „Weiter zu den Angeboten“ wird die Anfrage abgeschlossen.

2.3 Tripmakery leitet diese Anfrage an entsprechende Unterkunftsanbieter weiter.

2.4 Bei verfügbaren Kapazitäten erstellen und übermitteln die Unterkunftsanbieter ein Buchungsangebot an Tripmakery.

2.5 Tripmakery leitet das Buchungsangebot der Unterkunftsanbieter unverzüglich an die Reisegruppe weiter.

2.6 Durch Anklicken des Buttons „Reservierung abschließen“ reserviert die Reisegruppe die Zimmer zu den im Buchungsangebot des Unterkunftsanbieters festgehaltenen Konditionen. Tripmakery leitet diese Reservierung an den Unterkunftsanbieter weiter.

2.7 Nach der Bestätigung der Reservierung durch den Unterkunftsanbieter versendet Tripmakery eine Buchungsbestätigung an die Reisegruppe.

3. Extranet (Online-System)

3.1 Der Unterkunftsanbieter hat die Möglichkeit, über das von Tripmakery zur Verfügung gestellte Extranet (https://partner.tripmakery.com) ein Profil über die Unterkunft (Details zur Unterkunft, Ausstattung, Bilder, Lage, Zimmer etc) zu erstellen.

3.2 Über das Extranet kann der Unterkunftsanbieter die Konditionen für das Erstellen von „Automatischen Angeboten“ festlegen (zB den Gruppenrabatt). Dafür ist es notwendig, dass Tripmakery über den Hotel Channel Manager des Unterkunftsanbieters Zugriff zu den Zimmerpreisen und -verfügbarkeiten in Echtzeit erhält.

3.3 Bei den über den Hotel Channel Manager des Unterkunftsanbieters zur Verfügung gestellten Informationen in Verbindung mit den über das Extranet festgelegten Konditionen für „Automatische Angebote“ handelt es sich um ein verbindliches Buchungsangebot (auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags), das Tripmakery auf der Online-Vermittlungsplattform Reisegruppen zur Buchung zur Verfügung stellt.

4. Abschluss des Partnervertrags

4.1 Mit der Weiterleitung einer Anfrage einer Reisegruppe an den Unterkunftsanbieter gemäß Punkt 2.4 dieser AGB unterbreitet Tripmakery – sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht– ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Partnervertrags.

4.2 Der Partnervertrag zwischen dem Unterkunftsanbieter und Tripmakery kommt – sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht – dadurch zustande, dass der Unterkunftsanbieter gemäß Punkt 2.4 dieser AGB ein Buchungsangebot Tripmakery übermittelt.

4.3 If the extranet is used, the partner contract between the accommodation provider and Tripmakery – if no contractual relationship is already in effect – shall come into effect with the creation of the profile for the accommodation in accordance with point 3.1 of these GTC.

5. Abschluss von Beherbergungsverträgen

5.1 Mit der unter Punkt 2.6 dieser AGB beschriebenen Reservierung unterbreitet die Reisegruppe ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Durch die Bestätigung der durch die Reisegruppe vorgenommenen Reservierung gemäß Punkt 2.7 dieser AGB nimmt der Unterkunftsanbieter das Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Dadurch kommt der Beherbergungsvertrag zustande.

5.2 Die unter Punkt 3.3 dieser AGB beschriebenen Buchungsangebote des Unterkunftsanbieters stellen verbindliche Angebote auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags dar. Der Beherbergungsvertrag kommt dadurch zustande, dass die Reisegruppe das auf der Online-Vermittlungsplattform zur Verfügung gestellte Angebot des Unterkunftsanbieters durch Anklicken des Buttons „Reservierung abschließen“ annimmt.

5.3 Der Beherbergungsvertrag besteht unmittelbar und ausschließlich zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter. Die Reisegruppe und der Unterkunftsanbieter verpflichten sich, die im Beherbergungsvertrag nicht geregelten Vertragsbestimmungen (zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unterkunftsanbieter) direkt miteinander abzustimmen.

5.4 Tripmakery tritt über die Online-Vermittlungsplattform nicht als Reiseveranstalter, sondern ausschließlich als Vermittler des Beherbergungsvertrags auf.

5.5 Anderweitige Vereinbarungen zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter berühren diese AGB nicht.

6. Allgemeine Pflichten des Unterkunftsanbieters

6.1 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, in den verbindlichen Buchungsangeboten gemäß Punkt 2.4 sowie Punkt 3.3 dieser AGB den Zimmerpreis inklusive USt, allen sonstigen Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Extras, Kosten und Gebühren, dazu zählen Kosten für Frühstück, Mahlzeiten sowie Gebühren für einen späten Check-out bzw frühen Check-in, etc (im Folgenden "Gesamtpreis"), anzugeben und – falls vorhanden – gleichzeitig seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen.

6.2 Abgesehen von dem in den Buchungsangeboten angeführten Gesamtpreis stellt der Unterkunftsanbieter der Reisegruppe – unabhängig von der vereinbarten Zahlungsmethode – keine Bearbeitungsgebühren oder Verwaltungskosten in Rechnung.

7. Informationen zur Unterkunft

7.1 Die Informationen, die der Unterkunftsanbieter für die Verwendung auf der Online-Vermittlungsplattform für Gruppenreisen zur Verfügung stellt, beinhalten Details zur Unterkunft, zur Ausstattung, zur Lage und den Zimmern (Fotos) der Unterkunft, zu den Zimmerpreisen, zum Gruppenprofil (für welche Reisen die Unterkunft geeignet ist) sowie die Kontaktdaten des Unterkunftsanbieters

7.2 Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet, dass die Informationen zur Unterkunft jederzeit wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Das betrifft insbesondere auch die über das Extranet für das Erstellen von „Automatischen Angeboten“ festgelegten Konditionen sowie die über den Hotel Channel Manager zur Verfügung gestellten Informationen des Unterkunftsanbieters. Der Unterkunftsanbieter ist zu jeder Zeit für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen zur Unterkunft verantwortlich. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich zur laufenden Aktualisierung der Informationen.

8. Provision

8.1 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery, für jeden über die OnlineVermittlungsplattform zustande gekommenen Beherbergungsvertrag eine Provision in Höhe von 10 % des Gesamtpreises gemäß Punkt 6.1 dieser AGB zuzüglich USt (im Folgenden „Provision“) zu bezahlen.

8.2 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery für den Fall, dass seine unter Punkt 2.4 sowie Punkt 3.3 dieser AGB beschriebenen Buchungsangebote von der Reisegruppe nicht gemäß Punkt 5.1 dieser AGB angenommen werden, und zwischen der Reisegruppe und dem Unterkunftsanbieter dennoch ein Beherbergungsvertrag zustande kommt, die Provision zu bezahlen.

8.3 Die Provision wird am Ende des Kalendermonats, in den der geplante Abreisetag der Reisegruppe fällt, in Rechnung gestellt und dem Unterkunftsanbieter per Post oder E-Mail gesendet (ausgenommen kostenfreier Stornierungen).

8.4 Die Provision, die für einen Monat in Rechnung gestellt wird, ist vom Unterkunftsanbieter innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Konto von Tripmakery bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (IBAN AT322011183783477600, BIC GIBAATWWXXX) zu bezahlen.

8.5 Der Unterkunftsanbieter trägt alle Bankgebühren, die für den Transfer der Zahlungen entstehen.

8.6 Bei Zahlungsverzug behält sich Tripmakery das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu erheben.

9. Beschwerden und Ansprechpartner

9.1 Nachdem Tripmakery kein Vertragspartner des jeweiligen Beherbergungsvertrags wird, ist der Unterkunftsanbieter hinsichtlich der Abwicklung des Beherbergungsvertrags sowie bei Rückfragen zum Beherbergungsvertrag ausschließlicher Ansprechpartner der Reisegruppe.

9.2 Beschwerden und Forderungen bezüglich der Unterkunft (oder der von der Unterkunft angebotenen, geänderten oder zur Verfügung gestellten Produkten oder Leistungen) oder besonderer Anfragen der Reisegruppe werden vom Unterkunftsanbieter ohne Vermittlung oder Mitarbeit von Tripmakery bearbeitet.

9.3 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, alle ihm aus dem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag sowie allenfalls zusätzlich mit der Reisegruppe vertraglich vereinbarten Nebenpunkte (zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftsanbieters) gemäß Punkt 5.3 dieser AGB zustehenden Rechte, direkt gegenüber dem Vertragspartner (Reisegruppe) geltend zu machen.

10. Überbuchung, mangelnde Zimmerverfügbarkeit, Stornierung und höhere Gewalt

10.1 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen und, falls die Unterkunft ihre in diesen AGB bestimmten Pflichten aus welchem Grund auch immer nicht erfüllen kann, Tripmakery unverzüglich zu informieren. Der Unterkunftsanbieter bemüht sich, alternative Lösungen gleicher oder besserer Qualität auf eigene Kosten anzubieten.

10.2 Falls bei der Ankunft der Reisegruppe kein oder nicht genügend Zimmer verfügbar sind, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter eine angemessene, alternative Unterkunft zu finden, gleicher oder besserer Qualität im Vergleich zu der Unterkunft, die die Reisegruppe gebucht hat, einen kostenfreien privaten Transfer zu der alternativ angebotenen Unterkunft für die Reisegruppe anzubieten und Tripmakery und/oder der Reisegruppe alle Ausgaben und Unkosten zu erstatten, die die Reisegruppe und/oder Tripmakery aufgrund der Überbuchung zu tragen hatte. Die Pflicht zur Zahlung der Provision gemäß Punkt 8.1 dieser AGB bleibt davon unberührt.

10.3 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich gegenüber Tripmakery für den Fall, dass der Reisegruppe die gebuchten Zimmer nicht zur Verfügung stehen und auch sonst keine alternativ angebotene Unterkunft von der Reisegruppe in Anspruch genommen wird, eine Strafgebühr in Höhe von 50 % der bei ordnungsgemäßem Verhalten fälligen Provision zu bezahlen.

10.4 Der Unterkunftsanbieter ist nicht berechtigt, einen bereits zustande gekommenen Beherbergungsvertrag zu stornieren.

10.5 Bei Stornierungen, die eine Reisegruppe vor dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, wird keine Provisionszahlung fällig.

10.6 Bei Stornierungen, die eine Reisegruppe nach dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter gegenüber Tripmakery, eine Provision in Höhe von 10 % der Stornogebühren zu bezahlen.

10.7 Für den Fall der Nichtanreise der Reisegruppe verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter gegenüber Tripmakery, eine Provision in Höhe von 10 % des der Reisegruppe in Rechnung gestellten Betrags zu bezahlen.

10.8 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt stellt der Unterkunftsanbieter der Reisegruppe, die von einem Ereignis der höheren Gewalt betroffen ist, keine Gebühren, Kosten, Ausgaben oder andere Beträge in Rechnung. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, Tripmakery innerhalb von zwei Tagen nach dem geplanten Abreisedatum darüber zu informieren. Tripmakery berechnet im Falle einer Buchung, die aufgrund eines registrierten Ereignisses höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen wurde, keine Provision.

11. Zusicherungen

11.1 . Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Partnervertrag und sämtliche sonstigen in diesen AGB angeführten Verträge abzuschließen und zu erfüllen und sich daraus zu verpflichten.

11.2 Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet, dass gemäß den Bedingungen dieser AGB die Unterkunft alle Berechtigungen, Lizenzen und andere behördliche Genehmigungen und Erfordernisse, die zur Leitung, Ausführung und Fortsetzung der Vorgänge und Geschäfte wie auch zur Verfügbarstellung der Unterkunft auf der Online-Vermittlungsplattform notwendig sind, innehat und erfüllt.

11.3 Der Unterkunftsanbieter sichert Tripmakery zu und gewährleistet die ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Steuerbehörden, oder anfallende Steuern, Gebühren oder andere Kosten jeglicher Art, die erhoben wurden oder auf diesem Service basieren, gemäß der geltenden Gerichtsbarkeit zu zahlen, zu erheben oder einzubehalten.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Tripmakery übernimmt gegenüber dem Unterkunftsanbieter keine Haftung im Zusammenhang mit einem (vorübergehenden oder teilweisen) Ausfall, der Unterbrechung, des Nutzungsausfalls, der Störung oder der Nichtverfügbarkeit der Online-Vermittlungsplattform.

12.2 Die von Reisegruppen über die Online-Vermittlungsplattform gestellten Buchungsanfragen werden von Tripmakery gemäß Punkt 2.3 dieser AGB mit sämtlichen Informationen (zB Kontaktdaten der Reisegruppe, zum Anreisedatum, Anzahl der Übernachtungen, Art und Größe der Reisegruppe, Verpflegungswünsche, Annehmlichkeiten und Services, spezielle Anfragen und Wünsche der Reisegruppe sowie das Gesamtreisebudget) an den Unterkunftsanbieter weitergeleitet. Diese Anfragen basieren ausschließlich auf den Informationen, die von der Reisegruppe zur Verfügung gestellt werden. Tripmakery kann diese Informationen weder auf ihre Richtigkeit hin überprüfen noch garantieren, dass diese richtig und vollständig sind. Tripmakery haftet daher weder für Richtigkeit noch Vollständigkeit der Buchungsanfragen von Reisegruppen.

12.3 Tripmakery ist keine Vertragspartei des Beherbergungsvertrags und haftet dementsprechend für keine der sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Pflichten, insbesondere der Zahlungsverpflichtung der Reisegruppe.

13. Vertragsdauer, Vertragsende und Aussetzung des Vertrags

13.1 Sofern nichts anderes vereinbart, wird der Partnervertrag für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

13.2 Jede Vertragspartei kann den Partnervertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer 14- tägigen Kündigungsfrist kündigen.

13.3 Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige schriftliche Kündigung beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die erhebliche Verletzung einer der Bestimmungen dieser AGB durch die andere Vertragspartei (zB bei Zahlungsverzug, Bereitstellung falscher Informationen oder Eingang einer maßgeblichen Anzahl an Gästebeschwerden).

14. Datenschutz

14.1 Für Tripmakery hat der Schutz der vom Unterkunftsanbieter im Rahmen der Vermittlung des Beherbergungsvertrags zur Verfügung gestellten Daten höchste Priorität.

14.2 Tripmakery erhebt, verarbeitet und nutzt nur solche personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Leistungen von Tripmakery, die Nutzung und den Betrieb der Online-Vermittlungsplattform erforderlich sind.

14.3 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung von Tripmakery, abrufbar unter https://tripmakery.com/datenschutz zu entnehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrags ist der Sitz von Tripmakery in Wien, Österreich.

15.2 Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

15.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das am Sitz von Tripmakery sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesentlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß im Falle von Lücken in diesen AGB.